«SRF bi de Lüt – Winter Wunderland» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 16. Februar 2018 beanstandeten Sie die Sendung «SRF bi de Lüt – Winter Wunderland» vom gleichen Tag.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Die offensichtliche Schleichwerbung mit ‹Stöckli-Ski› geht nun gar nicht. Entweder werden Gebühren erhoben für sogenannte ‹Eigenproduktionen› oder man bekennt sich dazu, dass Sendungen gesponsert werden und macht die entsprechende Einblendung. Übrigens ein sehr, sehr ungünstiger Zeigpunkt angesichts der anstehenden Billag-Abstimmung. Dieser ‹Stöckli-Ski-Werbespot› war so plump und daneben, dass ich einen scharfen Verweis an die Adresse SRF erwarte.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Abteilung Unterhaltung äußerte sich Herr Hansjörg Niklaus, Senior Producer Factual Entertainment:
«Die Beanstandung zu der Sendung ‹SRF bi de Lüt – Winter Wunderland› kritisiert zwei Punkte: Erstens die Schleichwerbung für Ski der Marke ‹Stöckli› und zweitens ein verstecktes Sponsoring der Sendung.
1. Zum Vorwurf des versteckten Sponsorings
Die Sendung ‹SRF bi de Lüt – Winter Wunderland› wird wie alle Sendungen von ‹SRF bi de Lüt› vom Hauptsponsor Migros unterstützt. Dieses Sponsoring wird vor jeder Sendung mit einem entsprechenden sogenannten ‹Billboard› klar deklariert. Jegliches weitere Sponsoring, Produktionshilfen und vor allem Produkteplatzierungen sind für alle Sendungen von ‹SRF bi de Lüt› strikt verboten.
2. Zur Schleichwerbung für Ski der Marke Stöckli
Herkunft der Ski
Die Skier der Marke ‹Stöckli› sind die privaten Touren-Ski von Nik Hartmann. Er hat diese Skier vor drei Jahren selber gekauft. Seine Motivation für den Kauf dieser Marke war, dass er damit einen einheimischen Hersteller aus seiner näheren Umgebung unterstützen wollte. Es ist wichtig fest zu halten, dass die Skier nicht mit Produktionsgeldern von SRF erworben wurden.
Präsenz der Skier in der Sendung
Die Skier der Marke ‹Stöckli› sind in der Sendung während rund 42 Sekunden wie folgt sichtbar:
Bild | Bildeinstellung | Dauer |
Stöckli-Skier in totaler Bildeinstellung sichtbar. | 9 Sekunden |
Stöckli-Skier in halb-totaler Bildeinstellung sichtbar. | 15 Sekunden |
Stöckli-Skier in naher Bildeinstellung sichtbar. | 3 Sekunden |
Stöckli-Skier in halb-totaler Bildeinstellung sichtbar. | 15 Sekunden |
Bewertung der Präsenz
Grundsätzlich problematisch sind aus Sicht der Redaktion die drei Sekunden, in denen die Skier der Marke ‹Stöckli› in einer relativ nahen Bildeinstellung sichtbar sind. Diese drei Sekunden erinnern an Interviews mit Skirennfahrern, die ihre (gesponserten) Skis der Kamera präsentieren. Damit erweckt diese Einstellung tatsächlich den Eindruck einer Produkteplatzierung und lassen die ganze Sequenz, welche bis auf diese drei Sekunden grundsätzlich unproblematisch ist, in einem anderen Licht erscheinen. Insofern ist die Beanstandung von X verständlich und nachvollziehbar.
Allerdings ist die Darstellung der Skier in einer nahen Bildeinstellung schlicht aus Unachtsamkeit der Redaktion entstanden. Es besteht und bestand neben dem deklarierten Hauptsponsor Migros nie ein verstecktes Sponsoring der Sendung weder durch Stöckli noch durch einen anderen Hersteller.
3. Konsequenzen
Die Darstellung der privaten Skier von Nik Hartmann der Marke ‹Stöckli› war unglücklich und kann den Eindruck von Produkteplatzierung erwecken. Daher ergeht an die Redaktion die Weisung, dass die bestehenden Richtlinien strikt einzuhalten sind und dass im Zweifelsfall entsprechende Bildeinstellungen aus dem Film geschnitten werden müssen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Das Radio- und Fernsehgesetz verbietet Schleichwerbung (Art. 10 Absatz 3).[2] Handelt es sich um unentgeltliche Schleichwerbung, ist für die Beurteilung nicht das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), sondern die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zuständig.[3] Im Vorfeld der UBI kommen die Ombudsstellen zum Zug. Es ist daher richtig, dass sich die Ombudsstelle zu einem Fall unentgeltlicher Schleichwerbung äußern kann.
Aber: Handelt es sich überhaupt um unentgeltliche Schleichwerbung, wenn man sechs Mal sieht, dass es sich bei den Skis von Nik Hartmann um Stöckli-Skis handelt? Zweifellos. Als mildernder Umstand kann ins Feld geführt werden, dass erstens Nik Hartmann nun einmal Stöckli-Skis besitzt und keine anderen und dass er sie selber gekauft hat. Zweitens, dass der Werbeeffekt nicht beabsichtigt war, sondern dass sowohl der Protagonist als auch die Kameraleute zu wenig auf der Hut waren. Denn eine Firma profitiert natürlich davon, wenn sichtbar wird, dass der Held der Geschichte just diese Skis fährt. Es gibt immer wieder Menschen, die die gleichen Produkte haben wollen wie ein Prominenter. Damit hätte die Schleichwerbung den Effekt, den man ihr unterstellt. Insofern hat die Sendung das Programmrecht verletzt. Es ist nicht sachgerecht, wenn Schleichwerbung zugelassen wird. Ich kann daher Ihre Beanstandung unterstützen. Gleichzeitig begrüße ich, dass die Redaktion reagiert und auf die striktere Einhaltung der Richtlinien pocht.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html
[2] Nicolas Capt (2014): Publicité et parrainage, en: Denis Masmejan/ Bertil Cottier / Nicolas Capt (éd.): Loi sur la radio-télévision (LRTV). Berne: Stämpfli, p. 188.
[3] https://www.srf.ch/sendungen/srf-bi-de-luet-wunderland/2018/winter-wunderland-planaenderung-in-folge-2
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